ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der B&K Pulverbeschichtung Einzelunternehmen

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Jede nachfolgend bezeichnete Tätigkeit der B&K Pulverbeschichtung Einzelunternehmen , Inhaber  Toni Kakowkin, Blocktor 36, 48565-Steinfurt (nachfolgend B&K) erfolgt auf Grundlage der anbei stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs), die
    allen B&K Kunden gegenüber durch Aushändigung bzw. Hinterlegung auf der
    Internetplattform www.bk-pulverbeschichtung.de bekannt gegeben werden und von diesen
    anerkannt werden. Von B&K zusätzlich übernommene Pflichten berühren nicht die Geltung
    dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pulverbeschichtung von Werkstücken.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten B&Knicht, auch wenn B&K nicht ausdrücklich widerspricht oder ungeachtet entgegenstehenderoder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt. Gleichermaßen wird B&K nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden unabhängig vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pulverbeschichtung von Werkstücken von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

II. Allgemeines

B&K beschichtet nach Vorgaben des Kunden Oberflächen jeder Art. Dazu werden qualitativ hochwertigem Pulver namhafter Hersteller aus Europa und auf Anfrage auch aus Nordamerika verwendet. Durch die Pulverbeschichtung erreicht die Oberfläche eine besondere Kratz- und Stoßresistenz, ist korrosionsgeschützt und wird optisch aufgewertet.

III. Zustandekommen eines Vertrages

  1. Alle von B&K angebotenen Leistungen sind unverbindlich und als Einladung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. B&K ist nicht verpflichtet dieses Angebot des Kunden anzunehmen.
  2. Dem Kunden wird aufgrund einer Anfrage bzgl. einer Pulverbeschichtung bestimmter
    Oberflächen ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages unterbreite
  3. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem ausdrücklichen Hinweis an B&K verpflichtet,
    falls die zu bearbeitenden Werkstücke nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung
    geeignet sein sollen oder unter unüblichen Bedingungen eingesetzt werden oder eine
    erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt werden.
  4. Alle ausgezeichneten Preise sind unverbindlich und können jederzeit von B&K angepasst
    werden. Dies umfasst sowohl den eigentlichen Preis der Artikel, als auch die zum Zeitpunkt
    des Vertragsschlusses gültige Mehrwertsteuer.

IV. Werklohnfälligkeit

  1. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder -vorbereitung ist der Werklohn mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Im Falle des Zahlungsverzuges ist B&K berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückzuhalten.
  2. Sollte nach der dritten Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung werden dem Kunden auferlegt
  3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von B&K auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung.
  4. Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von B&K werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder rechtskräftig festgestellt oder fällig und unbestritten ist oder von B&K schriftlich anerkannt wurde.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von B&K. Bzgl. der vollständigen Bezahlung üben wir ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an sämtlichen uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen aus, bis alle fälligen Forderungen gegenüber uns erfüllt wurden.

 

V. Lieferfristen und Eigentumsvorbehalt

  1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Zurverfügungstellung des zu bearbeitenden Gegenstandes durch den Kunden. Erhöht sich der Arbeitsumfang oder tritt eine Änderung gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und dadurch eine Verzögerung ein, ist B&K Pulverbeschichtung
  2. B&K Pulverbeschichtung Einzelunternehmen
  3. berechtigt den ursprünglich vereinbarten Liefertermin abzuändern.
  4. B&K ist berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Nacherfüllung mitgeteilt wird, es sei denn, dass die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder der Kunde dem Nacherfüllungsangebot innerhalb angemessener Frist widerspricht.
  5. Die zu bearbeitenden Gegenstände sind vom Kunden grundsätzlich zum vereinbarten Termin beim uns abzuholen. Eine Anlieferung findet nur in Ausnahmefällen statt. Wird dennoch eine Lieferung mit B&K vereinbart, so gilt mit Übergabe der Waren an den Frachtführer, Bahn,Post, Spedition oder Abholer diese als von uns vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Gefahrenübergang auf den Kunden.
  6. Sofern keine spezielle Versandart schriftlich vereinbart worden ist, steht es B&K frei, den Versandweg, die Versandart und das Transportmittel nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen. Die Kosten der Lieferung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

VI. Gewährleistung

  1. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit von B&K ist das Werk sachmangelhaft, wenn es spürbar von der schriftlich vereinbarten Art, Menge oder Beschaffenheit oder mangels vereinbarter Beschaffenheit spürbar von der üblichen Beschaffenheit abweicht oder ersichtlich nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
  2. Hat der Kunde den zu bearbeitenden Gegenstand selbst zur Bearbeitung vorbereitet, so beschränkt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die Beschichtung als solche und nicht auf das Aussehen und auf Schäden wegen mangelhaften Untergrundes.
  3. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der B&K Pulverbeschichtung Einzelunternehmen ist der Kunde nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, wenn B&K nicht zuvor eine erforderliche und angemessene Frist gesetzt wurde.
  4. Liegt einer von B&K zu vertretender Mangel in der Ausführung der Pulverbeschichtung vor und ist B&K nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in der Lage oder nicht bereit, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  5. Soweit die schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine gegenteilige Aussage trifft, ist B&K insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die bearbeiteten Werkstücke für eine andere als die gewöhnliche Verwendung geeignet sind oder weitergehende Erwartungen des Kunden erfüllen. B&K haftet nicht für Sachmängel, die nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs eintreten. B&K ist nicht verantwortlich, soweit der Kunde zur Pulverbeschichtung ungeeignete Materialien oder Konstruktionen übergeben hat. Die bezieht sich insbesondere auf den Sachverhalt, dass die Werkstücke bei B&K thermisch für 20 Minuten mit 200°C belastet werden.
  6. Der Kunde hat jede einzelne Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen. Mit Abnahme gelten die Werkstücke als genehmigt; der Einbau oder sonstige Verwendungen der Werkstücke gelten als Abnahme. Mängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs unmittelbar an B&K erfolgen.
  7. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, sind alle erkennbaren Mängel unverzüglich nach Anlieferung oder Abholung schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind in jedem Fall umgehend mitzuteilen und schriftlich zu bestätigen.
  8. Jegliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz wegen Vorsatzes.
  9. Eine Kontrolle der Ausführung und Qualität der Beschichtung erfolgt nach den Richtlinien der GSB AL 631 in einem Abstand von 4 Metern.
  10. Das Pulverbeschichten von feuerverzinktem Material ist sehr problematisch und wird nur unter Vorbehalt und ohne Garantie von uns durchgeführt! Eine ausreichende Qualität kann nicht garantiert werden!
  11. Waren mit Mängeln dürfen nicht weiterverarbeitet oder eingebaut werden. Die Kosten für Demontage und Zweitmontage werden von B&K Pulverbeschichtung
  12. B&K Pulverbeschichtung Einzelunternehmen NICHT ERSETZT

VII. Datenschutz

  1. Bzgl. des Datenschutzes wird auf die auf der Internetplattform hinterlegte Datenschutzerklärung verwiesen.

VIII. Urheberrecht und Marken

  1. Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder sonstige Bilddarstellungen und deren Anordnung auf der Internetplattform sind gesetzlich geschützt.
  2. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch B&K dürfen die Inhalte der Internetplattform nicht zu gewerblichen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Im Falle einer gewerblichen Nutzung ohne schriftliche Erlaubnis durch B&K verpflichtet sich der Nutzer, eine wettbewerbsrechtliche Strafzahlung an B&K zu leisten. Die Strafzahlung bemisst sich nach Schwere, Ausmaß und Gefährlichkeit der begangenen Zuwiderhandlung. Jeder Verstoß wird zivil- und strafrechtlich geahndet.
  3. Teilweise unterliegen einige auf der Internetplattform wiedergegebene Bilder dem Urheberrecht Dritter. Der Kunde erklärt sich bereit auch dieses zu achten und nicht zu verletzen.

IX. Haftung

  1.  B&K und verbundene Dritte sind nicht haftbar gegenüber dem Kunden oder Dritten für alle besonderen, zufälligen, direkten, indirekten oder Folgeschäden jeder Art oder Schäden jeder Art, die aus dem Verlust der Nutzung, von Daten oder Gewinnen entstehen, gleich, ob auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde, der aufgrund oder in Verbindung mit der Nutzung oder Ausübung dieser Information besteht.
  2. B&K haftet für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Dies sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. In einem solchen Fall haftet B&K jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. B&K haftet jedoch nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  3. Sämtliche in diesen AGBs aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

X. Änderungen der AGBs

  1. B&K behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit nach eigenem Ermessen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version der AGBs auf der Internetplattform zu ändern.
  2. Alle Änderungen dieser AGBs gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Änderung den AGBs widerspricht.
  3. Sollte der Kunde trotz der geänderten AGBs die Internetplattform oder den Service von B&K nach Ablauf der Frist von 30 Tagen weiter nutzen, wird die Weiternutzung als bindende Zustimmung zu den Änderungen erachtet.

XI. Sonstiges

  1. Nichts in diesen AGBs schafft oder verleiht Rechte oder andere Vorteile für Dritte, die nicht Teil der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien sind.
  2. Diese ABGs stellen die gesamte Vereinbarung zwischen B&K und dem Kunden in Bezug auf die das Angebot von B&K und deren Internetplattform dar und treten an die Stelle aller früheren Vereinbarungen der Parteien.
  3. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags mit dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

XII. Geltendes Recht und Gerichtsstand

  1. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Steinfurt maßgeblichen Gebräuche.
  2. Alle – vertraglichen und außervertraglichen – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pulverbeschichtung von Werkstücken vorgesehen ist, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 5.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Steinfurt, die Sprache Deutsch. B&K ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch Klage vor den für Steinfurt zuständigen oder den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen kraft Gesetzes zuständigen Gerichten zu erheben.
  3. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pulverbeschichtung von Werkstücken ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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B&K Pulverbeschichtung ​

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